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Wie in der ganzen Verwaltung, so soll auch in der Registratur eine angemessene Sparsamkeit herrschen, jedoch kann vor einer zu weit gehenden Sparsamkeit nicht eindringlich genug gewarnt werden. Wenn eine Verwaltung ihrer Registratur aus Sparsamkeitsrücksichten die zur ordnungsmäβigen Geschäftsführung erforderlichen Arbeitskräfte vorenthält, so spart sie nicht , sondern sie schädigt sich selbst, indem sie die Registratur zwingt, mit ungenügender Sorgfalt zu arbeiten. Ungenaues Arbeiten rächt sich besonders schwer in der Registratur und es können der Gemeinde durch das Abhandenkommen wichtiger Akten, Verträge u.s.w. welches durch ungenaues Arbeiten sehr begünstigt wird, Nachteile erwachsen die zur der Erzielten ersparnis in keinem Verhältnis stehen. Auβerdem wird die Leistungsfähigkeit und der Wert der Registratur herabgemindert, der ganze Geschäftsgang hat dauernd zu leiden und schieβlich muβ die Registratur völlig neu geordnet werden.

Auteur: 
F. Michalski

Leitfaden für das Registraturwesen und den allgemeinen Geschäfstgang der deutschen Stadtgemeinden, Verlag F. Leineweber, Leipzig, 1904. (blz. 2)

Levenscyclus:

Datum eerste publicatie: 
maandag, 17 maart 2014 - 11:00pm
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